Google-Bewertungen löschen lassen: Wer darf das überhaupt?

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Onno Plus unterstützt Unternehmen und Einzelpersonen dabei, unfaire oder rechtswidrige Google-Bewertungen erfolgreich löschen zu lassen. Ob Einzelunternehmer, Handwerksbetrieb oder internationales Unternehmen – die Online-Reputation ist heute einer der entscheidenden Faktoren für Vertrauen und Kundengewinnung.

Besonders Google-Bewertungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie beeinflussen nicht nur die öffentliche Wahrnehmung, sondern auch das Ranking in der Google-Suche. Doch was, wenn eine Bewertung unfair, falsch oder sogar rechtswidrig ist? Wer hat dann das Recht, diese Bewertung löschen zu lassen?

In diesem Artikel erfährst du, wer Google-Bewertungen löschen lassen darf, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist – und wie der Prozess rechtlich funktioniert.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nicht jeder darf jede Bewertung löschen lassen – es muss eine persönliche Betroffenheit vorliegen.
  • Löschberechtigt sind in der Regel: Unternehmen, Selbstständige, Einzelpersonen (z. B. Ärzte, Freiberufler) und auch Behörden.
  • Voraussetzung ist, dass die Bewertung rechtswidrig ist oder gegen Googles Richtlinien verstößt.
  • Onno Plus hilft Betroffenen dabei, unfaire oder rufschädigende Bewertungen professionell prüfen und löschen zu lassen.

Warum überhaupt Bewertungen löschen lassen?

Google-Rezensionen können in Sekunden das Vertrauen neuer Kunden aufbauen – oder zerstören. Während echte, konstruktive Kritik wichtig ist, gibt es leider auch:

  • Falsche Behauptungen, die nie stattgefunden haben
  • Bewertungen von Personen, die keine Kundenerfahrung gemacht haben
  • Persönliche Beleidigungen oder Verleumdungen
  • Spam, Werbung oder Racheaktionen
  • Verdeckte Bewertungen von Wettbewerbern oder Ex-Mitarbeitern

Solche Inhalte verstoßen nicht nur gegen die Google-Richtlinien, sondern oft auch gegen deutsches Recht (z. B. das allgemeine Persönlichkeitsrecht, § 823 BGB).

Wer darf eine Bewertung löschen lassen?

Die Antwort ist: Nur die unmittelbar betroffene Person oder Organisation. Das bedeutet, dass du nicht einfach eine Bewertung über ein fremdes Unternehmen löschen lassen kannst – auch wenn sie offensichtlich falsch ist.

Hier ein Überblick über die Gruppen, die in der Regel berechtigt sind:

1. Unternehmen und Selbstständige

Das ist der häufigste Fall: Ein Restaurant, ein Handwerksbetrieb oder ein Dienstleister erhält eine negative Rezension. Wenn diese Bewertung rufschädigend oder unzutreffend ist, kann der Unternehmensinhaber oder eine bevollmächtigte Person (z. B. eine Anwaltskanzlei oder ein Anbieter wie Onno Plus) die Löschung beantragen.

Beispiele:

  • Eine 1-Stern-Bewertung ohne Kommentar von einem „Kunden“, der nie beim Unternehmen war.
  • Ein ehemaliger Mitarbeiter schreibt eine emotionale Rezension mit Lügen.
  • Ein Konkurrent hinterlässt absichtlich schlechte Bewertungen.

2. Einzelpersonen mit öffentlichem Profil

Auch Einzelpersonen wie Ärzte, Anwälte, Coaches oder Künstler mit Google-Unternehmensprofilen sind betroffen. Sie dürfen Bewertungen löschen lassen, wenn sie sich klar auf ihre Tätigkeit oder Persönlichkeit beziehen und unwahr oder beleidigend sind.

Wichtig: Auch wenn keine Firma hinter dem Profil steht, gelten hier die gleichen Rechte auf Schutz des Rufs und der Persönlichkeit.

3. Behörden, Vereine und Institutionen

Auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Ämter, gemeinnützige Organisationen oder Vereine können von Google-Bewertungen betroffen sein – oft zu Unrecht, da hier keine “Dienstleistung” im klassischen Sinn erbracht wird.

Beispiel: Eine Schule wird von Eltern schlecht bewertet, obwohl die Kritik nichts mit dem Lehrbetrieb zu tun hat. Auch hier sind Löschanträge möglich – vorausgesetzt, sie werden von der Institution oder einem Bevollmächtigten gestellt.

Wer darf nicht einfach so Bewertungen löschen lassen?

  • Dritte, die nicht betroffen sind: Du kannst keine Bewertung über eine andere Firma löschen lassen – auch wenn du es gut meinst.
  • Kunden oder Nutzer: Kunden haben kein „Rückholrecht“ für eigene Bewertungen – einmal abgegeben, ist sie öffentlich (außer man löscht sie selbst).
  • Anonyme Personen ohne Nachweis: Wer keine Beziehung zur bewerteten Partei hat, darf auch keinen Löschantrag stellen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Bewertung erfolgreich gelöscht werden kann, muss sie entweder:

a) gegen die Google-Richtlinien verstoßen

Google erlaubt keine Inhalte, die:

  • Spam oder Fake sind
  • Hassrede, Gewalt oder Diskriminierung enthalten
  • Persönliche Daten veröffentlichen
  • Interessenkonflikte aufweisen (z. B. Eigenbewertungen, Konkurrenz)

b) gegen geltendes Recht verstoßen

Das umfasst z. B.:

  • Falsche Tatsachenbehauptungen
  • Üble Nachrede oder Verleumdung
  • Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht
  • Geschäftsschädigung

Wie läuft ein Löschantrag ab?

  1. Prüfung der Bewertung auf Verstöße durch dich selbst oder durch einen Dienstleister wie Onno Plus.
  2. Meldung an Google über das Unternehmensprofil (Funktion: „Als unangemessen melden“).
  3. Wenn Google nicht reagiert oder die Löschung ablehnt:
    • Juristische Argumentation und gezielte Beschwerde
    • Optional: Einschalten eines Anwalts oder spezialisierter Dienstleister
  4. Dokumentation und Monitoring – damit keine neue Bewertung nachgeschoben wird

Warum lohnt sich ein professioneller Anbieter wie Onno Plus?

Während Google viele Löschanträge ignoriert oder ablehnt, haben spezialisierte Anbieter wie Onno Plus deutlich höhere Erfolgsquoten. Warum?

  • Juristische Expertise: Onno Plus arbeitet mit erfahrenen Medienrechtsexpert:innen zusammen.
  • Strukturierter Prozess: Von der Prüfung über den Antrag bis zur Kommunikation – alles aus einer Hand.
  • Schnelligkeit und Klarheit: Kein wochenlanges Herumprobieren – sondern klare Einschätzungen und messbare Ergebnisse.

Zudem hilft Onno Plus dir dabei, deine Reputation nachhaltig zu schützen – durch Monitoring und präventive Maßnahmen.

Fazit

Google-Bewertungen sind mächtig – im Guten wie im Schlechten. Wenn du selbst oder dein Unternehmen von rufschädigenden, falschen oder beleidigenden Bewertungen betroffen bist, hast du das Recht, dagegen vorzugehen. Aber: Nur die direkt betroffene Person oder Organisation darf den Antrag auf Löschung stellen.

Die gute Nachricht: Du musst dich nicht allein durch die Google-Formulare kämpfen. Anbieter wie Onno Plus stehen dir zur Seite und übernehmen den gesamten Prozess – rechtssicher, effizient und diskret.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich eine Bewertung über mein Unternehmen auch anonym melden?

Ja – über Onno Plus läuft die Kommunikation mit Google anonymisiert für dich ab.

Was kostet ein professioneller Löschdienst?

Das hängt vom Anbieter ab. Onno Plus bietet eine kostenlose Ersteinschätzung – du zahlst nur, wenn eine Löschung realistisch möglich ist.

Wie lange dauert eine Löschung?

Im Schnitt zwischen 1 und 4 Wochen, je nach Fall und Reaktionszeit von Google.

Kann ich auch positive Fake-Bewertungen löschen lassen?

Ja – auch zu viele unnatürlich positive Bewertungen können Probleme machen. Google entfernt diese bei Hinweis auf Manipulation.

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Andreas Karle
Andreas Karle é um renomado profissional em SEO e um apaixonado por finanças e marketing digital, escrevendo para o befreela.com. Com uma abordagem prática e insights valiosos, Andreas se dedica a simplificar conceitos complexos, ajudando profissionais e entusiastas a navegar com sucesso no dinâmico mundo digital. No seu perfil no LinkedIn, ele compartilha insights sobre SEO e marketing digital.

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